Strenge Sicherheitsvorschriften
Zalai CSEPP Anwesen · Garabonc, Ungarn
Die Nutzung des Ausgucks erfolgt AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENE GEFAHR und ist nur unter Einhaltung der folgenden strengen Sicherheitsregeln gestattet.
Auf der Sitzfläche des Ausgucks dürfen sich gleichzeitig höchstens 2 Erwachsene aufhalten! Die zulässige Gesamtbelastung der Konstruktion beträgt maximal 200 kg.
Der Auf- und insbesondere der Abstieg ist nur MIT DEM GESICHT ZUR KONSTRUKTION (Leitersprossen und Handläufe mit beiden Händen festhaltend) und mit größter Vorsicht gestattet! Rückwärts mit dem Rücken zum Ausguck hinabzusteigen oder herunterzuspringen ist streng verboten und lebensgefährlich!
Die Nutzung des Ausgucks unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die Koordination und Gleichgewicht auch nur geringfügig beeinträchtigen, ist STRENG VERBOTEN! Für daraus resultierenden Gleichgewichtsverlust und Stürze trägt der Gast die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung.
Wegen der Höhe des Ausgucks und des steilen Aufgangs ist die Nutzung durch Minderjährige auch unter elterlicher Aufsicht STRENG VERBOTEN UND LEBENSGEFÄHRLICH! Der Ausguck darf ausschließlich von geschäftsfähigen Erwachsenen genutzt werden.
Der Ausguck dient ausschließlich dem Genießen des Panoramas im Sitzen. Auf der Plattform zu stehen, sich auf Armlehne oder Rückenlehne zu setzen oder zu stellen oder an der Seite der Konstruktion hinauszuklettern ist streng verboten.
Bei Regen, starkem Wind, Sturm, Nebel sowie Frost oder Eis werden die Holzflächen und Leitersprossen extrem rutschig. Bei solchen Wetterverhältnissen ist die Nutzung des Ausgucks streng verboten!
Zerbrechliche Gegenstände (Flaschen, Gläser) dürfen nicht auf den Ausguck mitgenommen werden. Das Herunterwerfen von Gegenständen oder Abfall ist zum Schutz der Personen darunter streng verboten.
Der Betreiber und Eigentümer von Zalai CSEPP hat die Gäste ausdrücklich über die Risiken des erhöhten Badacsony-Ausgucks und seine richtige Nutzung informiert. Für Stürze, Personenschäden und Unfälle infolge Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften, Unachtsamkeit, falscher Abstiegstechnik oder verbotswidriger Nutzung durch Kinder schließt der Betreiber seine rechtliche und finanzielle Haftung vollständig aus.
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