Sicherheitsvorschriften

Panoramaterrasse & Treppe

Zalai CSEPP Anwesen · Garabonc, Ungarn

Die Nutzung der Terrasse und der hinabführenden Treppe erfolgt AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENE GEFAHR und ist nur unter strikter Einhaltung der folgenden Regeln gestattet.

Achtung! Erhöhte Stolper- und Absturzgefahr

Die Treppe neben der Stützmauer ist nur teilweise mit einem Schutzgeländer versehen! Bitte gehen Sie auf der Treppe besonders aufmerksam und vorsichtig und benutzen Sie das Geländer, wo vorhanden, unbedingt! Nach Einbruch der Dunkelheit oder bei eingeschränkter Sicht ist besondere Umsicht geboten.

Verbot unter Einfluss

Der Aufenthalt auf der Terrasse und die Benutzung der teilweise ungesicherten Treppe unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder berauschenden Medikamenten ist STRENG VERBOTEN! Für die Folgen verminderter Reflexe und von Gleichgewichtsverlust trägt der Gast die volle Verantwortung.

Aufsicht von Kindern

Wegen der Höhe der Terrasse von 2,5–3 Metern und des teilweise fehlenden Geländers dürfen sich Minderjährige (unter 18 Jahren) im Bereich und auf der Treppe nur unter ständiger, direkter Aufsicht eines Elternteils oder einer erwachsenen Begleitperson und auf der Treppe nur an der Hand eines Erwachsenen bewegen! Kinder auf der Terrasse und in der Nähe der Treppe unbeaufsichtigt zu lassen ist streng verboten!

Nutzung von Geländern und Pfeilern

Auf die oberen Metallgeländer und Betonpfeiler der Terrasse zu klettern, sich daraufzusetzen, die Beine herunterbaumeln zu lassen oder sich über das Geländer zu lehnen ist STRENG VERBOTEN und lebensgefährlich! Auf den Stufen zu rennen oder zu springen sowie sich auf das vorhandene Treppengeländer zu setzen oder daran hinunterzurutschen ist ebenfalls verboten.

Verbot des Herunterwerfens von Gegenständen

Von der Terrasse oder Treppe Gegenstände (Flaschen, Steine, Zigarettenstummel usw.) in die Tiefe bzw. auf die Grünfläche unter der Stützmauer zu werfen ist verboten und für darunter befindliche Personen gefährlich.

Witterungsverhältnisse

Bei Regen, Sturm sowie im Winter (Frost, Eis, Schnee) werden der Steinbelag und die Stufen extrem rutschig. Dann ist die Nutzung von Terrasse und Treppe wegen Unfallgefahr verboten; der Bereich unter der Stützmauer ist über die Grünfläche erreichbar.

Zugang

Nähern Sie sich dem unteren Teil der Stützmauer nur über die ausgewiesene Treppe oder über die sichere Grünfläche. Das Hochklettern an der senkrechten Steinwand der Stützmauer ist streng verboten.

Der Betreiber und Eigentümer des Zalai CSEPP Anwesens hat die Gäste ausdrücklich über die Gegebenheiten des Geländes und die nur teilweise Absicherung der Treppe informiert. Für Stürze und Unfälle infolge Verstoßes gegen diese Sicherheitsvorschriften, Unachtsamkeit oder nicht bestimmungsgemäßer Nutzung schließt der Betreiber jegliche rechtliche und finanzielle Haftung aus.

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